
Seit dem 15. Juli 2024 können Privatpersonen die Förderung für erbrachte Handwerksleistungen (Arbeitskosten netto) im privaten Wohn- und Lebensbereich online beantragen. Pro Kalenderjahr und Person ist genau ein Antrag möglich. Förderbar sind Leistungen, die ab 01.03.2024 erbracht wurden. Die Förderung beträgt 2024 max. EUR 2.000, im Jahr 2025 max. EUR 1.500 pro Person und Wohneinheit.

Das Land Salzburg fasst die Energieförderungen im Zuge der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 neu. Förderungen gelten nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Richtlinien. Anlagen im Neubau sind grundsätzlich von der Energieförderung des Referates 4/04 ausgenommen (bitte an Wohnbauförderung bzw. bei PV an OeMAG wenden).